Unsere Strom- und Erdgas-Rechnungen sind einfach, transparent und übersichtlich. Überzeugen Sie sich selbst: Mit unserer detaillierten Beispielrechnung können Sie sich ganz bequem einen Überblick verschaffen. Sollten Sie zusätzliche Informationen wünschen, fahren Sie einfach mit dem Mauszeiger über die roten i-Punkte.
Vertragskontonummer
Die Vertragskontonummer identifiziert Ihren Vertrag sowie Ihre Lieferstelle. Wenn wir z. B. mehrere Lieferstellen von Ihnen beliefern, können wir anhand der Vertragskontonummer diese unterscheiden. Wenn Sie Änderungen beim Zahlungsverkehr vornehmen möchten, geben Sie bitte neben der Kundennummer auch Ihre Vertragskontonummer an.
Abschlag
Auf Basis der von Ihnen bezogenen Strommenge und unter Berücksichtigung der aktuellen Preise ermitteln wir Ihre Jahresgesamtkosten. Diese teilen wir in der Regel durch 12 und erhalten so Ihre monatlichen Abschläge. Am Ende des Abrechnungszeitraumes sollten damit die Kosten für Ihren Stromverbrauch gedeckt sein.
Kundennummer
Die Kundennummer erlaubt es unseren Mitarbeitern, Ihre Daten schnell und zuverlässig zu finden. So schließen wir Verwechslungen aus. Bitte geben Sie daher stets Ihre Kundennummer bei Rückfragen oder Zahlungen an.
Rechnungsnummer
Die Rechnungsnummer geben Sie bitte bei allen Fragen zu Ihrer Rechnung zusätzlich zur Kundennummer oder der Vertragskontonummer an. Sie identifiziert Ihre Rechnung eindeutig.
Sonstige offene Posten
Sollte in Ihrer Rechnung der Punkt „Sonstige offene Posten“ aufgeführt werden, dann beinhaltet dieser z. B. Mahnkosten, Rückläuferkosten oder Rechtsanwaltskosten, etc.
Bruttobetrag
Die Summe aus Nettobetrag und Umsatzsteuer ergibt den Bruttobetrag.
Guthaben/Forderung
Bei einer Gutschrift überweisen wir Ihnen den Betrag sofort mit Erstellung der Rechnung auf Ihr angegebenes Konto. Im Falle einer offenen Forderung ziehen wir diese von Ihrem Konto ein. Das Fälligkeitsdatum nennen wir Ihnen, damit Sie entsprechend planen können. Das Datum liegt zwei Wochen nach Rechnungsstellung.
Nettobetrag
Der Nettobetrag entspricht den Kosten für Ihren Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum. Er setzt sich aus der Summe aus Arbeits- und Grundpreis ohne Umsatzsteuer zusammen. Die detaillierte Aufstellung finden Sie auf der übernächsten Seite.
Der Nettobetrag beinhaltet:
- die Beträge für Ihren Energieverbrauch
- die Beträge für die Netznutzung (Netzzugang, Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung sowie die Konzessionsabgaben an die Kommunen)
- die Stromsteuer sowie zusätzliche vom Gesetzgeber veranlasste Abgaben und Umlagen, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, der Umlage nach §19 Absatz 2 der StromNEV, der Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Absatz 5 EnWG sowie der Umlage nach §18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) zusammensetzen
Kunde
Hier steht Ihre Kundenadresse und identifiziert Sie als Vertragsnehmer.
Verbrauch
Hier finden Sie Ihren Stromverbrauch, den Sie innerhalb des Abrechnungszeitraums hatten.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 Prozent und wird auf den Nettobetrag aufgeschlagen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die erhobene Umsatzsteuer getrennt aufzuführen.
Zeitraum/Tage
Hier steht der Zeitraum, für den wir Ihre Rechnung erstellt haben. In der Regel handelt es sich um ein Jahr.
Da die RheinEnergie express kundenindividuell abrechnet, beläuft sich der Zeitraum mindestens auf 365 Tage. Im ersten Abrechnungsjahr kann sich der Zeitraum theoretisch auf 395 (Schaltjahr) Tage erhöhen. Dies erklärt sich daraus, dass wir immer zum Monatsletzten abrechnen. Startet Ihre Belieferung z. B. am 25.05., rechnet unser System im nächsten Jahr zum 31.05. ab. Der Zeitraum erstreckt sich dadurch auf 371 Tage.
Lieferstelle
Die Lieferstelle ist der Ort, den wir mit der Energie beliefern und an dem der Verbrauch stattfindet. Im Normalfall ist die Adresse von Kunde und Lieferstelle identisch. Haben Sie jedoch mehrere Lieferstellen, kann die Lieferadresse von der Kundenadresse abweichen.
Wechselbonus
Nach Ablauf der ersten 12 Monate Belieferungszeit, erhalten Sie mit der Jahresrechnung unseren einmaligen Wechselbonus.
Zählerstand neu/alt, Differenz
Hier wird der neue und alte Zählerstand des jeweiligen Abrechnungszeitraumes aufgeführt und die Differenz ausgewiesen.
Umlage § 19, Abs. 2 StromNEV
Mit der §19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Verbraucher umgelegt.
Zeitraum
Hier steht der Zeitraum, für den wir Ihre Rechnung erstellt haben. Der Zeitraum beginnt im ersten Jahr immer mit dem Belieferungsstart. Ändern sich innerhalb des Belieferungsjahres die Preise oder gesetzliche Vorgaben, wird der Abrechnungszeitraum übersichtlich in mehreren Zeilen ausgewiesen. Dies erfolgt auch bei Jahreswechsel.
Zeitraum/Tage
Hier steht der Zeitraum, für den wir Ihre Rechnung erstellt haben. Der Zeitraum beginnt im ersten Jahr immer mit dem Belieferungsstart. Ändern sich innerhalb des Belieferungsjahres die Preise oder gesetzliche Vorgaben, wird der Abrechnungszeitraum übersichtlich in mehreren Zeilen ausgewiesen. Dies erfolgt auch bei Jahreswechsel.
Da die RheinEnergie express kundenindividuell abrechnet, beläuft sich der Zeitraum mindestens auf 365 Tage. Im ersten Abrechnungsjahr kann sich der Zeitraum theoretisch auf 395 (Schaltjahr) Tage erhöhen. Dies erklärt sich daraus, dass wir immer zum Monatsletzten abrechnen. Startet Ihre Belieferung z.B. am 25.05, rechnet unser System im nächsten Jahr zum 31.05 ab. Der Zeitraum erstreckt sich dadurch auf 371 Tage.
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.
KWK-G-Umlage
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) auf die Verbraucher umgelegt.
ZWF
Differenz x ZWF = Verbrauch
Der Zählwerksfaktor ist ein geräteabhängiger Faktor. Dieser Faktor wird für die Bestimmung des abzurechnenden Verbrauchs benötigt.
Ableseart
Hier sehen Sie, wie und auf welcher Grundlage wir die Verbrauchswerte ermittelt haben. Bitte beachten Sie die Fußnote auf der folgenden Seite.
Verbrauch
Differenz x ZWF = Verbrauch
Der Verbrauch ist die Summe der gezählten Einheiten an Strom, die wir Ihnen geliefert haben und für die Sie eine Rechnung erhalten.
Nettobetrag x 1,19 (19 Prozent USt.) = Bruttobetrag
Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG
Netzbetreiber sind berechtigt, die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen an Offshore-Anlagenbetreiber, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Verbrauchern geltend zu machen.
Zählernummer
Die Zählernummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, anhand derer Sie Ihren Zähler zweifelsfrei von anderen Zählern unterscheiden können. Sie finden diese Nummer beim Stromzähler direkt unter dem Zählwerk. Wurde innerhalb des Jahres ein Zählerwechsel vorgenommen, sind dort in der Rechnung mehrere Zählernummern aufgeführt.
Lieferstelle
Die Lieferstelle ist der Ort, den wir mit der Energie beliefern und an dem der Verbrauch stattfindet. Im Normalfall ist die Adresse von Kunde und Lieferstelle identisch. Haben Sie jedoch mehrere Lieferstellen, kann die Lieferadresse von der Kundenadresse abweichen.
Kosten gem. Umlagen nach §18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)
Regelzonenbetreiber sind berechtigt, zur Erhaltung der Versorgungssicherheit, Energieverbraucher von Industrieunternehmen mit einer Leistung größer 50 MW gegen Zahlung einer Vergütung abzuschalten und damit die Netzstabilität zu gewährleisten. Die Kosten für diese Vergütung werden auf alle Endverbraucher umgelegt.
Nettobetrag
Verbrauch x Arbeitspreis / 100 = Nettobetrag
Bitte beachten Sie, dass der Arbeitspreis in ct/kWh ausgewiesen wird. Daher müssen Sie, um auf den Nettobetrag in Euro zu kommen, das Ergebnis durch 100 teilen.
Zählpunktbezeichnung
Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie. Neben dem reinen Energiepreis sind die leistungsabhängigen Netznutzungsentgelte sowie gesetzlich vorgegebenen Abgaben und Umlagen enthalten. Diese sehen Sie in den Fußnoten 8 bis 12. Auf diese gesetzlich auferlegten Abgaben und Umlagen hat die RheinEnergie express leider in ihrer Höhe keinen Einfluss. Diese werden Eins-zu-Eins weitergegeben.
Verbrauch
Der Verbrauch ist die Summe der gezählten Einheiten an Strom, die wir Ihnen geliefert haben und für die Sie eine Rechnung erhalten. Siehe auch Verbrauch rechts oben.
Kunde
Hier steht Ihre Kundenadresse und identifiziert Sie als Vertragsnehmer.
Zeitraum
Hier steht der Zeitraum, für den wir Ihre Rechnung erstellt haben. Der Zeitraum beginnt im 1. Jahr immer mit dem Belieferungsstart. Ändern sich innerhalb des Belieferungsjahres die Preise oder gesetzliche Vorgaben, wird der Abrechnungszeitraum übersichtlich in mehreren Zeilen ausgewiesen. Dies erfolgt auch bei Jahreswechsel.
Nettobetrag
Grundpreis x 12 x Tage / 365 = Nettobetrag
Bruttobetrag
Nettobetrag x 1,19 (19 Prozent USt.) = Bruttobetrag
Grundpreis
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich unter anderem aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.
Tage
Da die RheinEnergie express kundenindividuell abrechnet, beläuft sich der Zeitraum mindestens auf 365 Tage. Im ersten Abrechnungsjahr kann sich der Zeitraum theoretisch auf 395 (Schaltjahr) Tage erhöhen. Dies erklärt sich daraus, dass wir immer zum Monatsletzten abrechnen. Startet Ihre Belieferung z.B. am 25.05, rechnet unser System im nächsten Jahr zum 31.05 ab. Der Zeitraum erstreckt sich dadurch auf 371 Tage.
Netznutzungsentgelte
Die Netznutzungsentgelte beinhalten die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des entsprechenden Stromnetzes. Diese Kosten haben wir bereits für Sie an den entsprechenden Empfänger entrichtet.
Netzbetreiber
Netzbetreiber verteilen die Energie im Elektrizitätsnetz. Diese sind gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes verantwortlich, der Stromversorger hingegen für die Belieferung. Das Trennen von Energiebelieferung und Netzbetrieb dient dem diskriminierungsfreien Zugang für alle Energielieferanten in jedes Netzgebiet.
Stromkennzeichnung
Die RheinEnergie express ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 verpflichtet, Angaben zum Energieträgermix der Stromerzeugung zu machen. In der Darstellung sehen Sie, wie hoch der Anteil an Kernenergie, fossilen Brennstoffen sowie erneuerbarer Energie am Mix der Stromlieferung ist. Damit Sie vergleichen können, sind ebenfalls die bundesdeutschen Durchschnittswerte ausgewiesen. Übrigens: Im November eines Jahres werden die Zahlen für das vergangene Jahr ausgewiesen, d.h. die Zahlen für 2014 erscheinen im November 2015.
Abschlag
Auf Basis der von Ihnen bezogenen Erdgasmenge und unter Berücksichtigung der aktuellen Preise ermitteln wir Ihre Jahresgesamtkosten. Diese teilen wir in der Regel durch 12 und erhalten so Ihre monatlichen Abschläge. Am Ende des Abrechnungszeitraumes sollten damit die Kosten für Ihren Stromverbrauch gedeckt sein.
Rechnungsnummer
Die Rechnungsnummer geben Sie bitte bei allen Fragen zu Ihrer Rechnung zusätzlich zur Kundennummer oder der Vertragskontonummer an. Sie identifiziert Ihre Rechnung eindeutig.
Kundennummer
Die Kundennummer erlaubt es unseren Mitarbeitern, Ihre Daten schnell und zuverlässig zu finden. So schließen wir Verwechslungen aus. Bitte geben Sie daher stets Ihre Kundennummer bei Rückfragen oder Zahlungen an.
Vertragskontonummer
Die Vertragskontonummer identifiziert Ihren Vertrag sowie Ihre Lieferstelle. Wenn wir z. B. mehrere Lieferstellen von Ihnen beliefern, können wir anhand der Vertragskontonummer diese unterscheiden. Wenn Sie Änderungen beim Zahlungsverkehr vornehmen möchten, geben Sie bitte neben der Kundennummer auch Ihre Vertragskontonummer an.
Lieferstelle
Die Lieferstelle ist der Ort, den wir mit der Energie beliefern und an dem der Verbrauch stattfindet. Im Normalfall ist die Adresse von Kunde und Lieferstelle identisch. Haben Sie jedoch mehrere Lieferstellen, kann die Lieferadresse von der Kundenadresse abweichen.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 Prozent und wird auf den Nettobetrag aufgeschlagen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die erhobene Umsatzsteuer getrennt aufzuführen.
Bruttobetrag
Die Summe aus Nettobetrag und Umsatzsteuer ergibt den Bruttobetrag.
Guthaben/Forderung
Bei einer Gutschrift überweisen wir Ihnen den Betrag sofort mit Erstellung der Rechnung auf Ihr angegebenes Konto. Im Falle einer offenen Forderung ziehen wir diese von Ihrem Konto ein. Das Fälligkeitsdatum nennen wir Ihnen, damit Sie entsprechend planen können. Das Datum liegt zwei Wochen nach Rechnungsstellung.
Verbrauch
Hier finden Sie Ihren Erdgasverbrauch, den Sie innerhalb des Abrechnungszeitraums hatten.
Nettobetrag
Der Nettobetrag entspricht den Kosten für Ihren Erdgasverbrauch im Abrechnungszeitraum. Er setzt sich aus der Summe aus Arbeits- und Grundpreis ohne Umsatzsteuer zusammen. Die detaillierte Aufstellung finden Sie auf der übernächsten Seite.
Der Nettobetrag beinhaltet:
- die Beträge für Ihren Energieverbrauch
- die Beträge für die Netznutzung (Netzzugang, Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung sowie die Konzessionsabgaben an die Kommunen)
- die Erdgassteuer
Kunde
Hier steht Ihre Kundenadresse und identifiziert Sie als Vertragsnehmer.
Wechselbonus
Nach Ablauf der ersten 12 Monate Belieferungszeit, erhalten Sie mit der Jahresrechnung unseren einmaligen Wechselbonus.
Sonstige offene Posten
Sollte in Ihrer Rechnung der Punkt „Sonstige offene Posten“ aufgeführt werden, dann beinhaltet dieser z. B. Mahnkosten, Rückläuferkosten oder Rechtsanwaltskosten, etc.
Zeitraum/Tage
Hier steht der Zeitraum, für den wir Ihre Rechnung erstellt haben. In der Regel handelt es sich um ein Jahr.
Da die RheinEnergie express kundenindividuell abrechnet, beläuft sich der Zeitraum mindestens auf 365 Tage. Im ersten Abrechnungsjahr kann sich der Zeitraum theoretisch auf 395 (Schaltjahr) Tage erhöhen. Dies erklärt sich daraus, dass wir immer zum Monatsletzten abrechnen. Startet Ihre Belieferung z. B. am 25.05., rechnet unser System im nächsten Jahr zum 31.05. ab. Der Zeitraum erstreckt sich dadurch auf 371 Tage.
Zeitraum
Hier steht der Zeitraum, für den wir Ihre Rechnung erstellt haben. Der Zeitraum beginnt im ersten Jahr immer mit dem Belieferungsstart. Ändern sich innerhalb des Belieferungsjahres die Preise oder gesetzliche Vorgaben, wird der Abrechnungszeitraum übersichtlich in mehreren Zeilen ausgewiesen. Dies erfolgt auch bei Jahreswechsel.
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie. Neben dem reinen Energiepreis sind die leistungsabhängigen Netznutzungsentgelte enthalten.
Zeitraum/Tage
Hier steht der Zeitraum, für den wir Ihre Rechnung erstellt haben. Der Zeitraum beginnt im ersten Jahr immer mit dem Belieferungsstart. Ändern sich innerhalb des Belieferungsjahres die Preise oder gesetzliche Vorgaben, wird der Abrechnungszeitraum übersichtlich in mehreren Zeilen ausgewiesen. Dies erfolgt auch bei Jahreswechsel.
Da die RheinEnergie express kundenindividuell abrechnet, beläuft sich der Zeitraum mindestens auf 365 Tage. Im ersten Abrechnungsjahr kann sich der Zeitraum theoretisch auf 395 (Schaltjahr) Tage erhöhen. Dies erklärt sich daraus, dass wir immer zum Monatsletzten abrechnen. Startet Ihre Belieferung z.B. am 25.05., rechnet unser System im nächsten Jahr zum 31.05. ab. Der Zeitraum erstreckt sich dadurch auf 371 Tage.
Zählerstand alt/neue Differenz
Hier wird der neue und alte Zählerstand des jeweiligen Abrechnungszeitraumes aufgeführt und die Differenz ausgewiesen.
Verbrauch
Der Verbrauch ist die Summe der gezählten Einheiten an Erdgas, die wir Ihnen geliefert haben und für die Sie eine Rechnung erhalten. Siehe auch rechts oben.
Nettobetrag x 1,19 (19 Prozent USt.) = Bruttobetrag
Zählpunktbezeichnung
Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.
Zeitraum/Tage
Hier steht der Zeitraum, für den wir Ihre Rechnung erstellt haben. Der Zeitraum beginnt im ersten Jahr immer mit dem Belieferungsstart. Ändern sich innerhalb des Belieferungsjahres die Preise oder gesetzliche Vorgaben, wird der Abrechnungszeitraum übersichtlich in mehreren Zeilen ausgewiesen. Dies erfolgt auch bei Jahreswechsel.
Kunde
Hier steht Ihre Kundenadresse und identifiziert Sie als Vertragsnehmer.
Tage
Da die RheinEnergie express kundenindividuell abrechnet, beläuft sich der Zeitraum mindestens auf 365 Tage. Im ersten Abrechnungsjahr kann sich der Zeitraum theoretisch auf 395 (Schaltjahr) Tage erhöhen. Dies erklärt sich daraus, dass wir immer zum Monatsletzten abrechnen. Startet Ihre Belieferung z.B. am 25.05., rechnet unser System im nächsten Jahr zum 31.05. ab. Der Zeitraum erstreckt sich dadurch auf 371 Tage.
Brennwert H
Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Normkubikmeter Erdgas enthalten ist, und wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten vom Netzbetreiber bestimmt. Der Abrechnungsbrennwert H ist der mengengewichtete mittlere Brennwert. Bitte beachten Sie auch die Fußnote am Ende der Seite.
Ablesegrund/-art
Hier sehen Sie, wie und auf welcher Grundlage wir die Verbrauchswerte ermittelt haben. Bitte beachten Sie die Fußnote am Ende der Seite.
Lieferstelle
Die Lieferstelle ist der Ort, den wir mit der Energie beliefern und an dem der Verbrauch stattfindet. Im Normalfall ist die Adresse von Kunde und Lieferstelle identisch. Haben Sie jedoch mehrere Lieferstellen, kann die Lieferadresse von der Kundenadresse abweichen
Zählernummer
Die Zählernummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, anhand derer Sie Ihren Zähler zweifelsfrei von anderen Zählern unterscheiden können. Sie finden diese Nummer beim Gaszähler direkt unter dem Zählwerk. Wurde innerhalb des Jahres ein Zählerwechsel vorgenommen, sind dort in der Rechnung mehrere Zählernummern aufgeführt.
Grundpreis
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich unter anderem aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.
Verbrauch x Arbeitspreis / 100 = Nettobetrag
Bitte beachten Sie, dass der Arbeitspreis in ct/kWh ausgewiesen wird. Daher müssen Sie, um auf den Nettobetrag in Euro zu kommen, das Ergebnis durch 100 teilen.
Bruttobetrag
Nettobetrag x 1,19 (19 Prozent USt.) = Bruttobetrag
Verbrauch
Differenz x Zustandszahl x Brennwert = Verbrauch
Der Verbrauch für Erdgas wird in Kubikmetern (m3) gemessen. Dieser muss zur besseren Vergleichbarkeit in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet werden. Dies geschieht durch die Multiplikation der am Zähler gemessenen Kubikmeter (m3) mit dem Brennwert H (Energiegehalt des Gases) und der Zustandszahl z (Druck und Temperatur) des gelieferten Gases. Bitte beachten Sie auch die Fußnote am Ende des Dokumentes.
Nettobetrag
Grundpreis x 12 x Tage / 365 = Nettobetrag
Zustandszahl z
Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Zähler, der je nach Druck, Temperatur und geodätischer Höhe der Lieferstelle variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf diesen Normzustand umgerechnet werden. Diese Umrechnung erfolgt über die Zustandszahl z, die kundenspezifisch von Ihrem Netzbetreiber ermittelt und uns weitergeleitet wurde.
Bitte beachten Sie auch die Fußnote am Ende der Seite.
Netzbetreiber
Netzbetreiber verteilen die Energie im Gasversorgungsnetz. Diese sind gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes verantwortlich, der Energieversorger hingegen für die Belieferung. Das Trennen von Energiebelieferung und Netzbetrieb dient dem diskriminierungsfreien Zugang für alle Energielieferanten in jedes Netzgebiet.
Netznutzung
Die Netznutzungsentgelte beinhalten die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des entsprechenden Erdgasnetzes. Diese Kosten haben wir bereits für Sie an den entsprechenden Empfänger entrichtet.